Umsatzsteuer-ID im Impressum muss sein!
Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Urteil entscheiden, dass die Umsatzsteuer -identifikationsnummer laut Telemediengesetz (§ 5 TMG) im Impressum der Webseite eines geschäftsmäßigen Anbieters bestehen muss. Das unterlassen von Angaben wie: Umsatzteuer-ID, Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail und Rechtsform könne zu einer Abmahnung führen.
Weitere Informationen: Telemediengesetz §5