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Nach einer Gesetzesänderung verliert der Kunde sein Widerrufsrecht erst dann, wenn Vertrag von beiden Seiten auf auf Wunsch des Kunden „vollständig erfüllt“ wurde.
Die Sicherheitslücke in Mozilla Firefox 3.5 wurde seitens Mozilla Foundation bestätigt und ist um ein neues Update bemüht.
Nach jüngsten Gerichtsurteilen zufolge, muss der Arbeitgeber nachbessern, wenn der Arbeitnehmer unzufrieden mit seinem Zeugnis ist.
OLG Hamm hat in einem Urteil entscheiden: Umsatzsteuer-ID muss laut TMG §5 im Impressum bestehen.