Projektmanagement Kompakt
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Widerspruch gegen Arbeitszeugnis

Verfasst von am Samstag, 11 Juli 2009Kein Kommentar

Künftig können Arbeitnehmer Widersprechen

Nach jüngsten Gerichtsurteilen zufolge, muss der Arbeitgeber nachbessern, wenn der Arbeitnehmer unzufrieden mit seinem Zeugnis ist. Oftmals bekommen Arbeitnehmer Zeugnisse, in denen wichtige Passagen nicht bewertet beziehungsweise weggelassen werden. Die einzelnen Tätigkeiten viel zu allgemein beschrieben oder sogar widersprüchlich bewertet. „Ein Arbeitszeugnis muss den Grundsätzen von Zeugnisklarheit und Zeugniswahrheit entsprechen und muss verständlich formuliert sein“, so lautet ein Urteil. Darüber hinaus darf es weder widersprüchliche Formulierungen noch versteckte Botschaften enthalten.Ein Arbeitszeugnis soll dazu dienen, dass künftige Arbeitgeber sich ein „Bild“ über den Bewerber machen können.

Weitere Informationen unter: www.Bundesarbeitsgericht.de