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	<title>ITciety.de &#187; News</title>
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	<description>News aus der IT Welt</description>
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		<title>zu gunsten des Verbrauchers</title>
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		<pubDate>Wed, 05 Aug 2009 07:00:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Atila</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Widerrufsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach einer Gesetzesänderung verliert der Kunde sein Widerrufsrecht erst dann, wenn Vertrag von beiden Seiten auf auf Wunsch des Kunden "vollständig erfüllt" wurde.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3 style="text-align: justify;">§ 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen</h3>
<p style="text-align: justify;">Seit heute tritt eine Gesetzesänderung in Kraft, die besagt: &#8220;wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat&#8221;. Ecommerce und Dientleister  müssen ihre Widerrufsbelehrung umgehend anpassen, sofern sie Dienstleistungen erbringen. Bislang erlosch das Widerrufsrecht, wenn die Ausführung auf Wunsch von Kunden &#8220;begonnen&#8221; wurde. Nach dieser Änderung verliert der Kunde sein Widerrufsrecht erst dann, wenn Vertrag von beiden Seiten auf auf Wunsch des Kunden &#8220;vollständig erfüllt&#8221; wurde. Denn den Beginn nimmt der Kunde nicht eindeutig wahr aber die vollständige Erfüllung durch beide Vertragspartner schon. Somit wird der Verbraucher eindeutig in Schutz genommen, zumal dieser für die Erfüllungen eines Vertrages seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen sein muss.</p>
<p style="text-align: justify;">Weitere Informationen: <a rel="nofollow" href="http://bundesrecht.juris.de/bgb/__312d.html" target="_blank">§312d Widerrufts- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen</a></p>
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		<title>Mozilla bestätigt Sicherheitslücke in Firefox 3.5</title>
		<link>http://www.itciety.de/mozilla-bestatigt-sicherheitslucke-firefox-3-5</link>
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		<pubDate>Thu, 16 Jul 2009 20:44:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Atila</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Mozilla Firefox]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Sicherheitslücke in Mozilla Firefox 3.5 wurde seitens Mozilla Foundation bestätigt und ist um ein neues Update bemüht.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine kritische Sicherheitslücke wurde seitens Mozilla Foundation bestätigt und ist um ein neues Update bemüht. Es kann aber durch das deaktivieren des Just-in-time-JavaScript-Compilers schnell in den Begriff bekommen werden. Die Vorgehensweise ist einfach, jedoch Vorsicht! Denn bei einer Modifizierung endet möglicherweise die Gewährleistung, deshalb sollten nur die Folgenden Schritte genauestens studiert und angewandt werden.</p>
<p>1) Eingabe in die Adresszeile des Browser  von dem Befehl &#8220;about:config&#8221;.</p>
<p>2)Warnhinweis genauestens lesen und bestätigen.</p>
<p>3) die Option javascript.options.jit.content auffinden und den Wert auf &#8220;false&#8221; setzen. Dazu genügt auch ein &#8220;Doppelklick&#8221;.</p>
<p>Diese Konfiguration bietet Sicherheit bis zu einem Update. JavaScripte laufen dadurch diesen Schritt erheblich langsamer, aber Windows-User können Firefox im SafeMode starten, was die selbe Wirkung hervorruft. Nach einem Update sollte man den oben genannten Wert wieder auf &#8220;true&#8221; stellen.</p>
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		<title>Widerspruch gegen Arbeitszeugnis</title>
		<link>http://www.itciety.de/widerspruch-gegen-arbeitszeugnis</link>
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		<pubDate>Sat, 11 Jul 2009 15:22:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Atila</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitszeugnis]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach jüngsten Gerichtsurteilen zufolge, muss der Arbeitgeber nachbessern, wenn der Arbeitnehmer unzufrieden mit seinem Zeugnis ist.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3 style="text-align: justify;">Künftig können Arbeitnehmer Widersprechen</h3>
<p style="text-align: justify;">Nach jüngsten Gerichtsurteilen zufolge, muss der Arbeitgeber nachbessern, wenn der Arbeitnehmer unzufrieden mit seinem Zeugnis ist. Oftmals bekommen Arbeitnehmer Zeugnisse, in denen wichtige Passagen nicht bewertet beziehungsweise weggelassen werden. Die einzelnen Tätigkeiten viel zu allgemein beschrieben oder sogar widersprüchlich bewertet. &#8220;Ein Arbeitszeugnis muss den Grundsätzen von Zeugnisklarheit und Zeugniswahrheit entsprechen und muss verständlich formuliert sein&#8221;, so lautet ein Urteil. Darüber hinaus darf es weder widersprüchliche Formulierungen noch versteckte Botschaften enthalten.Ein Arbeitszeugnis soll dazu dienen, dass künftige Arbeitgeber sich ein &#8220;Bild&#8221; über den Bewerber machen können.</p>
<p style="text-align: justify;">Weitere Informationen unter: www.Bundesarbeitsgericht.de</p>
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		<title>Umsatzsteuer-ID im Impressum muss sein!</title>
		<link>http://www.itciety.de/umsatzsteuer-id-im-impressum-muss-sein</link>
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		<pubDate>Thu, 02 Jul 2009 13:12:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Atila</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Telemediengesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuer-ID]]></category>

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		<description><![CDATA[OLG Hamm hat in einem Urteil entscheiden: Umsatzsteuer-ID muss laut TMG §5 im Impressum bestehen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Urteil entscheiden, dass die Umsatzsteuer -identifikationsnummer laut Telemediengesetz (§ 5 TMG) im Impressum der Webseite eines geschäftsmäßigen Anbieters bestehen muss. Das unterlassen von Angaben wie: Umsatzteuer-ID, Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail und Rechtsform könne zu einer Abmahnung führen.</p>
<p style="text-align: justify;">Weitere Informationen: <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/BJNR017910007.html" target="_blank" rel="nofollow">Telemediengesetz §5</a></p>
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